Steuer & Recht
Ein Lohn, der um mehr als ein Drittel unter dem üblichen Tariflohn liegt, ist grundsätzlich sittenwidrig. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.