Von der Einführung des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) sind nicht nur Hersteller, sondern auch Vertreiber von Verpackungen inklusive Füllmaterial betroffen – somit auch Bäcker. Aber in
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.