Richtlinien: Regeln für die große Hitze
Richtlinien

Regeln für die große Hitze


Shutterstock /Marian Weyo
In der kommenden Woche soll es in Deutschland mit Temperaturen nahe 40 Grad sehr heiß werden. Shutterstock /Marian Weyo
In der kommenden Woche soll es in Deutschland mit Temperaturen nahe 40 Grad sehr heiß werden. Shutterstock /Marian Weyo

Frankfurt (abz). Können Bäcker in der Backstube über die aktuellen Temperaturen von bis an die 40 Grad nur müde lächeln, sind sie für Mitarbeitende in Verwaltungsbereichen von Bäckereien genauso herausfordernd wie in jedem anderen Bürojob.

 Bei den meisten Beschäftigten lässt die Fähigkeit zur Konzentration bei steigenden Temperaturen stark nach. Hilfreich ist in jedem Fall, ausreichend zu trinken, in den frühen Morgenstunden zu lüften und die kühleren Stunden für Aufgaben zu nutzen, die Körper oder Geist stark beanspruchen. Soweit die Theorie für den privaten Bereich.

Raumtemperatur von 26 Grad ist eine Empfehlung

Bei einem Büroarbeitsplatz hat der Arbeitgeber nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur zu sorgen: Belastungen durch Kälte oder Hitze sind demnach zu vermeiden. Da die Wahrnehmung jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und vor allem von der körperlichen Arbeitsbelastung abhängt, kann hier die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 (Raumtemperatur) weiterhelfen: Bei einer Lufttemperatur im Raum von mehr als 26 Grad hat der Arbeitgeber für Sonnenschutz zu sorgen. In Ausnahmefällen darf die Lufttemperatur höher sein, wenn die Außentemperatur höher ist. Dass der Raum 26 Grad nicht überschreiten soll, ist jedoch nicht zwingend, sondern eine arbeitswissenschaftliche Empfehlung.
Bei mehr als 30 Grad Hitze im Büro muss der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen wie angepasste Arbeitszeiten oder die Bereitstellung von Getränken. Überschreitet die Temperaturanzeige die 35-Grad-Marke, ist der Raum ohne spezielle Maßnahmen für Hitzearbeit – wie Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung – nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Zu diesen Schutzmaßnahmen gegen eine Überhitzung ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.

Selbstverordnetes Hitzefrei Grund für Abmahnung

Die ASR A3.5 enthält hierzu einen abgestuften Pflichtenkatalog. Dazu gehört, dass Fenster und Oberlichter so beschaffen oder durch Jalousien abgedeckt sein müssen, dass die Arbeitsräume gegen übermäßige unmittelbare Sonneneinstrahlung geschützt sind. Der Arbeitsraum muss außerdem mit ausreichend Tageslicht versorgt, aber gleichzeitig eine übermäßige Erwärmung vermieden werden.

 

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Mitarbeiter bei mehr als 26 Grad im Büro nach Hause gehen können. Wer sich einfach selbst hitzefrei im Büro verordnet und nach Hause geht, dem kann eine Abmahnung drohen. Mit einer Ausnahme: Handelt der Arbeitgeber auch bei einer Temperatur von mehr als 30 Grad nicht, haben Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen oder Schwangere im Regelfall das Recht, das Büro zu verlassen, sofern ihre Gesundheit durch die Hitze enorm gefährdet ist.

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