Lebensmitteltafeln: Verschenkt und versteuert...
Lebensmitteltafeln

Verschenkt und versteuert?

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Steuerpflichtig: Wer an Tafeln spendet, muss sieben Prozent Umsatzsteuer zahlen.
Steuerpflichtig: Wer an Tafeln spendet, muss sieben Prozent Umsatzsteuer zahlen.

Welcher Bäcker führt für Brot und Brötchen, die er Tafeln schenkt, Umsatzsteuer ab? Die Rechtslage ist eindeutig – die Praxis im Handwerk riskant.

Seit Jahren gilt der Paragraph, doch aufgeregt hat sich darüber bisher kaum jemand im Handwerk. Das hat sich geändert. In Sachsen haben einige Bäcker

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