Urteil: Sturz beim Kaffeeholen ist Arbeitsunf...
Urteil

Sturz beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall

Pixabay/stevepb
Ob ein Unfall im Betrieb als Arbeitsunfall gilt, ist von Details abhängig.
Ob ein Unfall im Betrieb als Arbeitsunfall gilt, ist von Details abhängig.

Ein Getränk am Automaten zum Verzehr am Arbeitsplatz zu holen, ist keine Unterbrechung der Arbeit, so das Hessische Landessozialgericht.

Darmstadt (abz). Dass Hessische Sozialgericht hat im Falle einer Klage einer Verwaltungsangestellten entschieden, dass ein Unfall auf dem Weg zu einem

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