Urteil: SMS vom Chef müssen in der Freizeit n...
Urteil

SMS vom Chef müssen in der Freizeit nicht beantwortet werden

Pixabay/Daniel Bone
Das Landesarbeitsgericht hat zugunsten des Arbeitnehmers entschieden.
Das Landesarbeitsgericht hat zugunsten des Arbeitnehmers entschieden.

Beschäftigte müssen nach Feierabend keine dienstlichen Nachrichten mehr lesen.

Kiel (abz). Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat sich aufgrund der Klage eines Notfallsanitäters mit der Pflicht des Arbeitnehmenden z

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