Frankfurt (abz). Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts weist darauf hin, dass das penible Einhalten der Arbeitszeit ab sofort gilt.
Dass die Arbeitszeit exakt eingehalten werden muss, haben die Richter:innen am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt bereits im vergangenen Jahr entschieden. Umgesetzt werden muss es allerdings vom Gesetzgeber. Dessen Tätigkeit ist bisher allerdings noch nicht in eine klare Regelung gemündet.
Dennoch gelte das penible Einhalten der Arbeitszeit ab sofort, hat jetzt die Präsidentin des BAG, Inken Gallner, laut eines Berichtes der Deutschen Presseagentur (dpa) bekräftigt. Das sei unabhängig von der geplanten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes durch das sogenannte Stechuhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022, sagte Gallner demnach bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt. „Das Ob ist entschieden. Das Wie der Arbeitszeiterfassung liegt in den Händen des Gesetzgebers“, zitiert die dpa Gallner. Das Nachrichtenmagazin will erfahren haben, dass im ersten Quartal dieses Jahres ein Gesetz verabschiedet werden soll.