Urteil: Regierung arbeitet an Gesetz zur Arbe...
Urteil

Regierung arbeitet an Gesetz zur Arbeitszeiterfassung

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Das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung steht noch aus.
Das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung steht noch aus.

Frankfurt (abz). Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts weist darauf hin, dass das penible Einhalten der Arbeitszeit ab sofort gilt.

Dass die Arbeitszeit exakt eingehalten werden muss, haben die Richter:innen am  Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt bereits im vergangenen Jahr entschieden. Umgesetzt werden muss es allerdings vom Gesetzgeber. Dessen Tätigkeit ist bisher allerdings noch nicht in eine klare Regelung gemündet.

Dennoch gelte das penible Einhalten der Arbeitszeit ab sofort, hat jetzt die Präsidentin des BAG, Inken Gallner, laut eines Berichtes der Deutschen Presseagentur (dpa) bekräftigt. Das sei unabhängig von der geplanten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes durch das sogenannte Stechuhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022, sagte Gallner demnach bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt. „Das Ob ist entschieden. Das Wie der Arbeitszeiterfassung liegt in den Händen des Gesetzgebers“, zitiert die dpa Gallner. Das Nachrichtenmagazin will erfahren haben, dass   im ersten Quartal dieses Jahres ein Gesetz verabschiedet werden soll.

Arbeitsrechtler diskutieren Entscheidung strittig

Bereits 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein maßgebendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung gesprochen. Darin heißt es: „Arbeitgeber sind von nun an zu einer Erfassung verpflichtet. Das Bundesarbeitsgericht reagierte im September 2022 auf die Entscheidung aus Luxemburg.“ Gallner räumte ein, dass das Urteil, das einige Arbeitsrechtler als Paukenschlag bezeichnet hatten, angesichts des Trends zu Homeoffice, mobilem Arbeiten und flexiblen Arbeitszeiten strittig diskutiert werde.
Schließlich gehe es um eine Entscheidung, von der fast alle rund 41 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland betroffen seien. Gallner: „Für Arbeitgeber folgt aus den Entscheidungsgründen vor allem: Es reicht nicht, nur eine Arbeitszeiterfassung bereitzustellen und zu sagen: ,Nun macht mal‘. Plakativ gesagt: Wenn ich als Arbeitgeber auf einer Baustelle Helme hinlege, dann langt es nicht, dass ich die Helme bereitgestellt habe. Ich muss auch schauen, dass sie getragen werden. Bei der Arbeitszeiterfassung ist es das Gleiche.“

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