Gericht: Gleiche Bezahlung ist nicht Sache de...
Gericht

Gleiche Bezahlung ist nicht Sache der Verhandlung

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Der Anspruch auf gleichen Lohn gilt für alle Angestellten, unabhängig von Geschlecht und Verhandlungsgeschick.
Der Anspruch auf gleichen Lohn gilt für alle Angestellten, unabhängig von Geschlecht und Verhandlungsgeschick.

Frauen haben Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen, auch, wenn diese höhere Gehälter ausgehandelt haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden.

Erfurt (abz). Auch wenn männliche Bewerber durch Verhandlungsgeschick höhere Gehaltsforderungen durchsetzen, dürfe eine weibliche Bewer

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