Steuern
Wenn Kunden einfach zubereitete Speisen an Stehplätzen verzehren, gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, sagt der Bundesfinanzhof. Nur: Was genau meint er damit?
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.