Lohn
Mitarbeiter können nach einer Kündigung auch später noch Anspruch darauf haben, dass ihnen Urlaub ausgezahlt wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.