Recht: Preise müssen nebeneinander stehen
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Preise müssen nebeneinander stehen


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Der Bundesgerichtshof hat sich zur Preisangabenverordnung geäußert. Shutterstock/nitpicker
Der Bundesgerichtshof hat sich zur Preisangabenverordnung geäußert. Shutterstock/nitpicker

Auch nach der neuen, am 28. Mai in Kraft getretenen Preisangabenverordnung (PAngV) muss der Grundpreis nach wie vor in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis angegeben werden.

Karlsruhe (abz). Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.

Auch wenn der Wortlaut die Formulierung „in unmittelbarer Nähe“ nicht mehr enthalte, folge aus der PAngV weiterhin, dass Grundpreis und Gesamtpreis auf einen Blick wahrnehmbar sein müssen. Der deutsche Verordnungsgeber verstoße mit dieser strengeren Regelung nicht gegen die Vorgaben aus der europäischen Preisangaben-Richtlinie.

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