Recht: Kündigungsfrist klar geregelt
Recht

Kündigungsfrist klar geregelt

Shutterstock/AntonioGuillem
In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Die vertraglich geregelte Frist gilt auch in der Probezeit.

Frankfurt (abz.)  Enthält ein Arbeitsvertrag eine Klausel zur Probezeit und eine Klausel zur Kündigungsfrist, ohne dass unmissvers

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