Unter Berufung auf EU-Recht verbietet die Stadt Solingen den Verkauf privat gebackener Kuchen im Botanischen Garten – der reagiert auf kreative Weise.Solingen (abz). “Der entsprechend gekennzeichnete Kuchen wurde nach bestem Wissen und Gewissen durch Privatpersonen/unsere Vereinsmitglieder zuhause im privaten Rahmen für die Gäste des Botanischen Gartens gebacken (…). Der Verzehr erfolgt auf eigenes Risiko.“ So der Auszug aus einem Hinweisschild, das neuerdings am Eingang eines Kiosks im botanischen Garten in Solingen zu finden ist. Von Privatpersonen gebackene Kunden sind zudem mit einem kleinen grünen Fähnchen gekennzeichnet.
Jahrelang konnte der Verkauf des von Privatpersonen hergestellten Kuchens stattfinden, ehe die Stadt Solingen diesen unter Berufung auf eine EU-Richtlinie untersagte. Der Kiosk wird vom Verein Botanischer Garten in Solingen betrieben, die Einnahmen tragen dazu bei, Pacht und Nebenkosten der Einrichtung zu finanzieren. Die Gewinnspanne sei bei selbstgebackenen von ehrenamtlichen Helfern hergestellten Kuchen selbstverständlich höher als bei zugekauften, betont Vereinsvorstand Harro Hieronimus.
In den sozialen Medien finden sich auch differenzierte Betrachtungen, die die Notwendigkeit sehen, Hygienevorschriften der EU umzusetzen, wie es die Stadt Solingen getan hat.