Recht
Frankfurt (abz). Die beihilferechtliche Sondergenehmigung der EU-Kommission für Coronahilfen endet am 30. Juni 2022. Anträge auf die Corona-Zuschussprogramme (Überbrückungshilfen und Neustarthilfen) können nur noch bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.