Praxis: Vorsteuerabzug rechtmäßig
Praxis

Vorsteuerabzug rechtmäßig

Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sogenannten Outplacement-Unternehmen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt.

 Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sogenannten Outplacement-Unternehmen, mit denen unk&uum

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