Praxis: Urlaubstage verjähren im Fall der Kün...
Praxis

Urlaubstage verjähren im Fall der Kündigung nach drei Jahren

Shutterstock/Dobrova
Resturlaub: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmende an nicht genommene Tage zu erinnern.
Resturlaub: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmende an nicht genommene Tage zu erinnern.

Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts relativiert Entscheidung vom Dezember vergangenen Jahres.

Die operative und finanzielle Alarmstimmung, für die das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinen beiden Entscheidungen zur Urlaubsverjährung k

Diesen ABZ-Inhalt gratis lesen!
Jetzt kostenfrei registrieren.

Die Registrierung beinhaltet den ABZ Newsletter (dienstags und donnerstags) und unsere Eilmeldungen ABZ Extra-News.

 

Sie sind bereits registriert?

Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.

stats