Praxis: Coronahilfe: Stichtag 30. Juni
Praxis

Coronahilfe: Stichtag 30. Juni

Unternehmen, die Überbrückungshilfe während der Corona-Pandemie erhalten haben, müssen bis 30. Juni eine Schlussabrechnung einreichen oder eine Fristverlängerung beantragen.

 Unternehmen, die Überbrückungshilfe während der Corona-Pandemie erhalten haben, müssen bis 30. Juni eine Schlussabrechnung

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