Politik: Zehn Tage Sonderurlaub nach Geburt
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Zehn Tage Sonderurlaub nach Geburt


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Neues Gesetz soll gerechtere Verteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit stärken.
Neues Gesetz soll gerechtere Verteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit stärken.

Der zweite Elternteil soll künftig laut Gesetzentwurf bezahlt freigestellt werden.

Berlin  (abz). Zehn Arbeitstage sollen angestellte Partner:innen von Müttern künftig nach der Geburt freigestellt werden. Die Freistellung gilt auch für Alleinerziehende. Sie erhalten die Möglichkeit, statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld zu benennen, so laute der Gesetzentwurf von Familienministerin Paus, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliege. Paus wolle mit dem sogenannten Familienstartzeitgesetz eine gerechtere Verteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit stärken.


In dem Gesetzentwurf stehe: "Mit der Geburt des Kindes und dem Beginn der Elternzeit stellen Paare zentrale Weichen für ihre Aufgabenteilung bei Familien- und Erwerbsarbeit. Da diese Aufteilung bei fast allen Familien für lange Zeit beibehalten wird, hat die Entscheidung große Tragweite (…)."

Unterstützung finanziell schwacher Familien

Besonders ärmere Familien könnten von der bezahlten Freistellung profitieren, heißt es aus dem Familienministerium. Denn Eltern mit wenig finanziellen Mitteln hätten oft körperlich anstrengende Berufe, Schichtdienst oder lange Arbeitswege. Zumindest der Start in die Familienzeit könne durch zehn freie bezahlte Tage erleichtert werden.


Die Kosten hierfür sollen laut Gesetzentwurf nicht die Arbeitgebenden tragen, sondern sie sollen durch ein Umlageverfahren finanziert werden. Es ist das gleiche Verfahren, das bislang für die Mutterschaftsleistungen gilt. Dabei zahlen Arbeitgeber eine Umlage und bekommen dann die zu zahlenden Mutterschaftsbezüge von der Krankenkasse erstattet.




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