Der zweite Elternteil soll künftig laut Gesetzentwurf bezahlt freigestellt werden.
Berlin (abz). Zehn Arbeitstage sollen angestellte Partner:innen von Müttern künftig nach der Geburt freigestellt werden. Die Freistellung gilt auch für Alleinerziehende. Sie erhalten die Möglichkeit, statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld zu benennen, so laute der Gesetzentwurf von Familienministerin Paus, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliege. Paus wolle mit dem sogenannten Familienstartzeitgesetz eine gerechtere Verteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit stärken.
In dem Gesetzentwurf stehe: "Mit der Geburt des Kindes und dem Beginn der Elternzeit stellen Paare zentrale Weichen für ihre Aufgabenteilung bei Familien- und Erwerbsarbeit. Da diese Aufteilung bei fast allen Familien für lange Zeit beibehalten wird, hat die Entscheidung große Tragweite (…)."
Die Kosten hierfür sollen laut Gesetzentwurf nicht die Arbeitgebenden tragen, sondern sie sollen durch ein Umlageverfahren finanziert werden. Es ist das gleiche Verfahren, das bislang für die Mutterschaftsleistungen gilt. Dabei zahlen Arbeitgeber eine Umlage und bekommen dann die zu zahlenden Mutterschaftsbezüge von der Krankenkasse erstattet.