Neue Regelungen: Das ändert sich im Oktober
Neue Regelungen

Das ändert sich im Oktober


IMAGO / blickwinkel
Der monatliche Maximalbetrag für Minijobs liegt ab Oktober bei 520 Euro.
Der monatliche Maximalbetrag für Minijobs liegt ab Oktober bei 520 Euro.

Ab Oktober gibt es Anpassungen bei Mindestlohn und Minijobs sowie neue Vorschriften und Regelungen bei Corona. Beim Gas stehen noch Entscheidungen aus.

Ab Oktober gibt es Änderungen zum Beispiel bei Mindestlohn und Minijobs. Auch die Coronaregeln in der Gastronomie werden für die kältere Jahreszeit angepasst. Fraglich ist, ob die Bundesregierung ab Oktober die Gasumlage beschließt.

Für viele Arbeitnehmer bringt der Oktober ein Gehaltsplus: Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Wer einen Minijob hat, darf mehr verdienen. Gleichzeitig kommen neue Pflichten auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu. 

Corona-Regeln für die Gastrobranche

 
Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von der Maskenpflicht auszunehmen. Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen. Dazu zählen etwa Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Mindestlohn

 
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf 12 Euro je Stunde von zuvor 10,45 Euro. Seit 2015 ist der Mindestlohn damit um mehr als 40 Prozent gestiegen.

Minijobs

 Parallel zur Erhöhung des Mindestlohns wird die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind. Der monatliche Maximalbetrag liegt ab Oktober bei 520 Euro.

Termin der Grundsteuererklärung

 Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder Zwangsgeldern rechnen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte allerdings zuletzt, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sieht. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, betonte ein Sprecher des Finanzministeriums.

Gasumlage

 Die Bundesregierung plante eigentlich ab Oktober eine Umlage von 2,4 Cent je Kilowattstunde für alle Gasverbraucher, um Importeure zu stützen. Einige von ihnen sind wegen ausbleibender Gaslieferungen aus Russland in Schieflage geraten. Allerdings ist die Maßnahme ungewiss: Koalitionspolitiker haben angekündigt, dass die Umlage nicht kommen soll.

Mehrwertsteuer auf Gas

Um Verbraucher von den explodierenden Energiekosten zu entlasten, soll voraussichtlich die Mehrwertsteuer auf Erdgas zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent sinken. Darüber will der Bundestag am Freitag abstimmen.

Heizung

 Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre.



Dieser Text erschien zuerst auf www.ahgz.de.




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