Lebensmittelhygiene: Negativberichte dürfen s...
Lebensmittelhygiene

Negativberichte dürfen sichtbar bleiben

BMLK
Werden Lebensmittelkontrolleurer fündig, haben Unternehmen keinen Anspruch, negative Kontrollberichte löschen zu lassen.
Werden Lebensmittelkontrolleurer fündig, haben Unternehmen keinen Anspruch, negative Kontrollberichte löschen zu lassen.

Ein Gericht hat entschieden, dass es keinen Anspruch auf Löschung entsprechender Kontrollergebnisse auf der Online-Plattform „Topf Secret“ gibt.

Berlin (abz). Verbraucher dürfen die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen von Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieb

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