Die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle (ZMP) konnten die drohende Insolvenz der beiden Durchführungsgesellschaften abwenden: Termingerecht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stand am Faschingsdienstag fest, dass die ordnungsgemäße Liquidation auf Grund des Finanzstatus durchgeführt werden kann.
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