Gesetz
Frankfurt (abz). Bundesarbeitsgericht verlangt vom Gesetzgeber klarere Ausarbeitung.
Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt zwar begründet, warum es deutsche Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Doch Details wie Ausnahmen für Manager oder die Form der Erfassung sind nach Meinung von Juristen auch im ausführlichen Text zum Urteil im September nicht abschließend geklärt. Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs im deutschen Arbeitszeitgesetz umzusetzen.