Gesetz: Arbeitszeiterfassung zu ungenau
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Arbeitszeiterfassung zu ungenau

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In Deutschland noch nicht geregelt: Arbeitszeiterfassung nach europäischer Vorgabe.
In Deutschland noch nicht geregelt: Arbeitszeiterfassung nach europäischer Vorgabe.

Frankfurt (abz). Bundesarbeitsgericht verlangt vom Gesetzgeber klarere Ausarbeitung.

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt zwar begründet, warum es deutsche Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Doch Details wie Ausnahmen für Manager oder die Form der Erfassung sind nach Meinung von Juristen auch im ausführlichen Text zum Urteil im September nicht abschließend geklärt. Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs  im deutschen Arbeitszeitgesetz umzusetzen.

 

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