Fokus: Urlaub verfällt nicht automatisch
Fokus

Urlaub verfällt nicht automatisch

Nicht genommene Urlaubsansprüche verjähren nur, wenn der Arbeitnehmer auf seinen Urlaubsanspruch vorher durch seinen Arbeitgeber hingewiesen wurde. 

Nicht genommene Urlaubsansprüche verjähren nur, wenn der Arbeitnehmer auf seinen Urlaubsanspruch vorher durch seinen Arbeitgeber hingewiesen

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