Fokus
Nicht genommene Urlaubsansprüche verjähren nur, wenn der Arbeitnehmer auf seinen Urlaubsanspruch vorher durch seinen Arbeitgeber hingewiesen wurde.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.