Fokus: Überstunden gelten auch für den Urlaub
Fokus

Überstunden gelten auch für den Urlaub

Für das Erreichen des Schwellenwertes sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen.

 Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeit

Diesen ABZ-Inhalt gratis lesen!
Jetzt kostenfrei registrieren.

Die Registrierung beinhaltet den ABZ Newsletter (dienstags und donnerstags) und unsere Eilmeldungen ABZ Extra-News.

 

Sie sind bereits registriert?

Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.

stats