Fokus
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in fünf von sechs Fällen die tarifliche Differenzierung von regelmäßigen und unregelmäßigen Nachtzuschlägen für unwirksam erklärt.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.