Fokus: Keine Entlastung bei Finanzproblemen
Fokus

Keine Entlastung bei Finanzproblemen

Shutterstock/cigdem
Betriebliche Fehlbeträge lassen sich nicht über die Stromsteuer ausgleichen.
Betriebliche Fehlbeträge lassen sich nicht über die Stromsteuer ausgleichen.

Bundesfinanzhof lehnt den Antrag einer finanziell angeschlagenen Firma auf Stromsteuerentlastung ab.

Unternehmen in Finanzschwierigkeiten kann keine stromsteuerliche Entlastung gewährt werden kann. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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