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Fokus

Arbeitgeber müssen Fotos absegnen lassen

Arbeitgeber dürfen Fotos von Mitarbeitern nur gegen deren schriftliche Einwilligung veröffentlichen.

 Arbeitgeber dürfen Fotos von Mitarbeitern nur gegen deren schriftliche Einwilligung veröffentlichen. Ansonsten liegt ein Verstoß

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