Familiengründung : Mutterschutz soll auf Selb...
Familiengründung

Mutterschutz soll auf Selbstständige ausgeweitet werden


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Die Bundesregierung möchte das Gründen einer Familie attraktiver machen.
Die Bundesregierung möchte das Gründen einer Familie attraktiver machen.

Eine Reform des Mutterschutzgesetzes soll zukünftig auch nur selbstständig tätige Frauen in das Gesetz miteinbeziehen. Außerdem ist geplant, dem zweiten Elternteil einen zweiwöchigen bezahlten Urlaub nach Geburt des Kindes zu ermöglichen. 

Berlin (abz). Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen hat verkündet, das Mutterschutzgesetz auch für selbstständige Frauen öffnen zu wollen. Das Gesetz regelt unter anderem Schutzfristen vor und nach der Geburt und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots. Es galt bislang nicht für ausschließlich selbstständige Frauen. „Gleichbehandlung zwischen Selbstständigen und Angestellten ist nicht ganz einfach. Aber es muss auch Selbstständigen möglich sein, ohne zu hohe Hürden eine Familie gründen zu können“, sagte die Grünen-Politikerin. „Daher sollten wir auch die Freistellung für Selbstständige ermöglichen.“ Weiter ins Detail ging Paus nicht. 

Auch für Partner soll Familiengründung attraktiver werden 

Zusätzlich will sie den Vaterschaftsurlaub in den ersten beiden Wochen nach Entbindung in das Gesetz mitaufnehmen. Bezahlt werden soll der aus einem Fonds des Bundesgesundheitsministeriums, der von Arbeitgebern getragen wird. Startdatum dafür sei der 1. Januar 2024, damit auch kleine und mittlere Unternehmen genug Zeit hätten, sich darauf einzurichten. „Wir wollen erreichen, dass Partner oder Partnerinnen nicht mehr regulären Urlaub nehmen müssen, wenn sie nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen. Die ersten zwei Wochen sind von größter Bedeutung für das Neugeborene und die Eltern. Und die Freistellung unterstützt Eltern in ihrem Wunsch nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung“, so Paus. 

Mit dem Gesetzesvorhaben setzt die Bundesregierung einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag und eine EU-Richtlinie um. 




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