Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer Eilentscheidung erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität der Vorschrift geäußert „Die Entscheidung, bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen vorerst keine Informationen mehr in die ‚Pranger-Liste‘ einzustellen und bereits bestehende Eintragungen auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu löschen, ist konsequent und überfällig“, betont BHT-Präsident Heinrich Traublinger.
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