Resultat des Überfalls Russlands auf die Ukraine: Gasmangel in Europa.
Die von der Bundesregierung geplante Gasbeschaffungsumlage ist nach Einschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Raue verfassungswidrig.
Frankfurt (abz). Die von der Bundesregierung geplante Gasbeschaffungsumlage ist nach Einschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Raue verfassungswidrig und stellt eine unzulässige Beihilfe dar. „Wir sind auch mit Betrieben der Konsumgüterindustrie und des Handels im Gespräch, die Interesse an einer Klage haben“, sagt Raue-Partner Christian von Hammerstein zur LZ. Zuerst hatte „Spiegel Online“ über eine mögliche Klage von Unternehmen gegen die Gasumlage berichtet.