Steuern: Ehepartner arbeitet im Betrieb mit
Steuern

Ehepartner arbeitet im Betrieb mit

Fotolia/WSF
Bei Verträgen mit Ehegatten prüft das Finanzamt, ob diese einem Drittvergleich standhalten.
Bei Verträgen mit Ehegatten prüft das Finanzamt, ob diese einem Drittvergleich standhalten.

Beschäftigt ein Unternehmer seinen Ehegatten, schaut der Fiskus genau hin. Diese Punkte müssen beachtet werden.

Stuttgart (wb). Ob ein Unternehmer in seinem Betrieb eine fremde Arbeitskraft beschäftigt oder seinen Ehegatten: Arbeits-, steuer- und sozialversicher

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