Urteil: Die Sonntagssemmel ist legal
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Die Sonntagssemmel ist legal

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Brötchen auf dem Teller: Sie gelten nach dem Urteil des OLG München als „zubereitete“ Speisen.
Brötchen auf dem Teller: Sie gelten nach dem Urteil des OLG München als „zubereitete“ Speisen.

Gericht weist Klage in zweiter Instanz zurück und erlaubt Bäckerei, den ganzen Sonntag Brötchen zu verkaufen.

München (abz). Wie lange dürfen Brötchen an Sonntagen verkauft werden? Das Oberlandesgericht München (OLG) fällte dazu ein Urteil - mit vielleicht bun

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