Mit dem Beitritt zur „Charta der Vielfalt“ bekennen sich Unternehmen und Institutionen zu Toleranz und Weltoffenheit. Besonders bei Einstellungen von Mitarbeitern sollen alte Vorurteile über die ethische Herkunft, das Geschlecht, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Orientierung keine Rolle spielen.
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