Corona
Stuttgart (abz). Ab sofort können Betriebe Anträge für die zweite Phase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ ( Überbrückungshilfe II) für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020 stellen. Darauf weist der bayerische Hotel- und Gaststättenverband hin.
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