Corona-Schutz : Lockerungen im Betrieb sind m...
Corona-Schutz

Lockerungen im Betrieb sind möglich

Shutterstock/alpaProd
Auf Abstandhalten und Maskenpflicht kann verzichtet werden, wenn alle vollständig geimpft oder genesen sind.
Auf Abstandhalten und Maskenpflicht kann verzichtet werden, wenn alle vollständig geimpft oder genesen sind.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist bis 24. November 2021 verlängert worden. Doch im Unternehmen kann unter bestimmten Umständen auf Abstandhalten und Maskenpflicht verzichtet werden.

Frankfurt (abz). Die Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt bis 24. November 202. Damit sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet zu Hygienekonzepten und k

Diesen ABZ-Inhalt gratis lesen!
Jetzt kostenfrei registrieren.

Die Registrierung beinhaltet den ABZ Newsletter (dienstags und donnerstags) und unsere Eilmeldungen ABZ Extra-News.

 

Sie sind bereits registriert?

Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.

stats