Corona: Homeoffice ist Wunschprogramm
Corona

Homeoffice ist Wunschprogramm

Shutterstock/Pormezz
Homeoffice – in Backbetrieben nur in wenigen Bereichen möglich.
Homeoffice – in Backbetrieben nur in wenigen Bereichen möglich.

Stuttgart (abz). Nach den neuen Corona-Arbeitsschutzregeln müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Möglichkeit anbieten, im Homeoffice zu arbeiten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Arbeitnehmer müssen aber nicht gegen ihren Willen ins Homeoffice wechseln. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe h

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