Corona-Hilfen: Jetzt kann die Überbrückungshi...
Corona-Hilfen

Jetzt kann die Überbrückungshilfe III Plus beantragt werden

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Die Förderung gilt bis Jahresende.
Die Förderung gilt bis Jahresende.

Die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 können von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen seit Mittwoch beantragen. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hin. Auch antragsberechtigte Betriebe, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren, können einen Antrag auf Hilfen stellen. Die Antragsfrist wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III

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