Insolvenz: Antragspflicht soll weiter ausgese...
Insolvenz

Antragspflicht soll weiter ausgesetzt werden

Shutterstock /Freedomz
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt nur, wenn die Krise pandemiebedingt ist und mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt nur, wenn die Krise pandemiebedingt ist und mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist.

Pandemiebedingte Einschränkungen haben viele Gastronomiebetreiber in Existenznot gebracht. Aktuell gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht bis zum 31. Januar 2021. Dieses wird nun laut Bundesregierung verlängert.

Das Kabinett hat eine sogenannte Formulierungshilfe beschlossen. "Damit soll die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 verl&au

Diesen ABZ-Inhalt gratis lesen!
Jetzt kostenfrei registrieren.

Die Registrierung beinhaltet den ABZ Newsletter (dienstags und donnerstags) und unsere Eilmeldungen ABZ Extra-News.

 

Sie sind bereits registriert?

Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.

stats