Insolvenz
Pandemiebedingte Einschränkungen haben viele Gastronomiebetreiber in Existenznot gebracht. Aktuell gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht bis zum 31. Januar 2021. Dieses wird nun laut Bundesregierung verlängert.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.