Lebensmittelspenden
Die obersten Finanzbehörden haben sich darauf verständigt, dass für Brotspenden an Tafeln keine Umsatzsteuer anfällt. Die Regelung ist an Bedingungen geknüpft.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.