Berlin
Das Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen ist Anfang September 2008 in Kraft getreten. Die Förderung des so genannten Ausbildungsbonus gilt für Ausbildungen, die frühestens am 1. Juli 2008 und spätestens am 31. Dezember 2010 begonnen werden.
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