Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber ihre Angestellten unter bestimmten Umständen an die Inanspruchnahme ihres Urlaubs erinnern müssen, bevor er entfällt.
Kirchberg-Plateau (abz). In Deutschland verjährt der Anspruch auf Urlaubstage grundsätzlich nach drei Jahren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun im Sinne der Arbeitnehmer entschieden, dass dies in gewissen Fällen nicht zutrifft. Es ist eine Reaktion auf drei Klagen von Arbeitnehmern aus Deutschland.
Eine Klägerin forderte die Abgeltung von Urlaubstagen, die sie über mehrere Jahre aufgrund von hoher Arbeitsauslastung nicht nehmen konnte. Der EuGH urteilte, dass Arbeitgeber ihre Angestellten an den Verfall des Urlaubs vor Ende der Frist erinnern und das Wahrnehmen ermöglichen müssten. Ansonsten seien die finanziellen Ansprüche der Mitarbeitenden berechtigt.