Unternehmensführung
Bei grober Fahrlässigkeit ihres Kunden brauchte ein Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit meist nichts zu zahlen. Das hat sich geändert.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.