Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters einer Großmetzgerei nach 25-jähriger Betriebszugehörigkeit bestätigt, der bei der Zeiterfassung getrickst hatte.
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters einer Großmetzgerei nach 25-jähriger Betriebszugehörigkeit bestätig