Arbeitsunfähigkeit muss korrekt attestiert sein: Der behandelnde Arzt muss die Art der Beschäftigung erfragen und die beruflichen Anforderungen bei der Krankschreibung berücksichtigen Generell gilt, dass eine Rückdatierung der Arbeitsunfähigkeit beim ersten Arztbesuch nicht vorgenommen werden soll Der Arzt muss seine Entscheidung auch später nachvollziehbar darlegen können Nur auf Grund einer körperlichen Untersuchung des behandelten Arztes darf eine Arbeitsunfähigkeit attestiert werden – Ausnahme: Bei psychischen Erkrankungen ist es nicht erforderlich
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