Arbeitszeitgesetz regelt die Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten Die Aufsicht über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern Auch bei Einverständnis der Arbeitnehmer darf nicht von den zwingenden gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden Die werktägliche Arbeitszeit (Montag bis Samstag ) darf 8 Stunden durchschnittlich nicht überschreiten Länger als 6 Stunden darf ohne Ruhepause nicht gearbeitet werden, es ist dann eine Ruhepause von insgesamt 30 Minuten zu gewähren Die Ruhepausen müssen bei Jugendlichen bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis zu 6 Stunden 30 Minuten betragen, bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bereits 60 Minuten Verstöße gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes können mit Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden
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