§Ob Hörnchen, Nussschnitten oder Krapfen: Fertig verpackte Backwaren, die mehr als 100 Gramm wiegen, dürfen nicht ohne Gewichtsangabe verkauft werden. Die Angabe der Anzahl der Gebäckstücke reicht nicht aus. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.Im konkreten Fall ging es um die Praxis eines Einzelhändlers. Weil auf seinen Fertigpackungen nur die
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