§Das Bundesarbeitsgericht hat in aktuellen Urteilen Grundsätze zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untermauert. Das meldet der Wirtschaftsdienst „Mittelstanddirekt“. Demnach ist es nicht rechtens, Stellen gezielt nur für junge Bewerber auszuschreiben. Im konkreten Fall wurde der Arbeitgeber verurteilt, an den benachteiligten Bewerber eine Entschädigung in Höhe eines
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