Recht_Steuern
Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen darf die Deutsche Rentenversicherung auf der Grundlage einer „fiktiven Lohnvereinbarung“ Sozialversicherungsbeiträge beim Arbeitgeber nacherheben, wobei mangels vorliegender Lohnsteuerkarte die hinzuzurechnende Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu berechnen ist.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.