§Wer Bargeld auf sein Firmenkonto einzahlt, sollte nachweisen können, wo das Geld herkommt. Sonst greift die Finanzbehörden zu. Und das mit Recht: Das Niedersächsische Finanzgericht hat die gängige Praxis der Finanzämter untermauert. In einem Urteil, das jetzt veröffentlicht wurde, wiesen die Richter die Klage einer Unternehmerin ab. Sie hatte mehr als 50.000 Euro auf ihr Firmenkonto
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.