Urteil
Mitarbeiter, die vor Ablauf des Jahres ausscheiden, haben nicht unbedingt Anspruch auf das Weihnachtsgeld – auch nicht „anteilig“.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.